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AGB MILIZ (siehe auchVpf Plan)

1. Allgemeine Ausgangslage

  • Seit 01.01.2022 wird die Kantine Spiez durch einen zivilen Pächter geführt.

  • Verpflegung der besoldeten AdA erfolgt über die Pensionsverpflegung (LBA).

 

2. Personengruppen

  • Hauptsächlich Milizangehörige (RS/UOS 77) sowie Teilnehmer von Kursen und Lehrgängen.

  • Bei Externen (z. B. Stabskurse, FDT) ist ein Gesuch um Pensionsverpflegung bei der LBA nötig.

  • Auch LS-, KZAK-Mitarbeitende, Zivile und Dritte dürfen verpflegt werden.

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4. Belegung/Meldungen/Rapporte

Die Informationen des Pächters über die aktuellen Belegungszahlen werden wie folgt zugestellt:

Wochenprogramm                    1Monat zuvor         Arbeitsprogramm (Piccasso)
Grobbestellung                         5Tage zuvor            Form "Vpf-Bestellung"
Detaillierte Bestellung             2 Tage  zuvor           Form "Vpf-Bestellung"

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Definition Grobbestellung:
Diese beinhaltet den Verpflegungsbestand. Sie darf noch abweichen.
Lunches und Kostformen (Allergie, Schweinlos, Vegetarier) müssen angegeben werden.

Unter Abweichung versteht man:

  • Vereinzelte AdA’s sind krank, rücken nicht ein etc.

  • Die Verpflegung wechselt von Stationär auf das Feld oder umgekehrt.

  • Es fallen Lunchbestellungen an bis max. 8 % vom Gesamtbestand.

 

Definition Detaillierte Bestellung:
Die Bestellung erfolgt direkt an den Pächter.

Die spätesten Fristen sind zwingend einzuhalten:

  • Donnerstag bis 10:00 Uhr für Montag

  • Freitag bis 10:00 Uhr für Dienstag

  • Montag bis 10:00 Uhr für Mittwoch

  • Dienstag bis 10:00 Uhr für Donnerstag

  • Mittwoch bis 10:00 Uhr für Freitag

 

Der verantwortliche Kdt des GAD/ADF/Lehrgang stellen die oben erwähnten Meldungen sicher.

Dazwischen finden wöchentliche Verpflegungsrapporte statt.
Die Zusammensetzung der Teilnehmer ist wie folgt:

  • SB Kom D (Leitung)

  • Pächter oder dessen Stv

  • Verantwortlicher Truppenhaushalt

 

4. Preise (pro AdA und Tag)

  • Morgenessen: CHF 10.–

  • Mittagessen: CHF 16.–

  • Nachtessen: CHF 16.–

 

5. Logistik & Material

  • Truppe stellt Verteilmaterial bei Feldverpflegung (z. B. Bestecke, Kochblusen, Feldmaterial, Bidons).

  • Pächter bereitet die Fassstrassen vor und reinigt diese anschliessend Fassstrasse.

  • Zwipf wird durch den Einheits-Four bereitgestellt.

 

6. Essenszeiten

  • Frühstück: 06:00–07:00

  • Mittagessen: 11:00–13:00

  • Nachtessen: 17:00–19:00 (Letzte Ausgabe Mahlzeit)

  • Nachtverpflegung: Nur auf Absprache​

 

7. Kioskbetrieb

  • Während Ausgang möglich – Angebot und Marge ist Sache der Kantine 77.

  • Nachtkantine optional, nach Absprache.​

 

8. Besondere Regelung für Berufsmilitär (MILAK, BUSA etc.)

  • Anmeldung bei gewünschten Menüs jeweils Montag 10:00 uhr. 

  • Es ist nur zu diesem Zeitpunkt möglich, Menüs zu kaufen.

  • Bezugsbeleg pro Mahlzeiten mit Bezahlung im Voraus oder über Gesamtrechnung.

  • Der Bezugsbeleg wird bei jeder Mahlzeit vorgezeigt und durch uns abgestrichen.

  • Nicht eingenommene Menüs werden nicht erstattet.

 

10. Ansprechpersonen

  • Pächter: Samuel von Niederhäusern

  • Stv. Pächter: Pascal Weber

  • Mail: info@kantine77.ch

  • Tel: 033 650 13 85

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