AGB MILIZ (siehe auchVpf Plan)
1. Allgemeine Ausgangslage
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Seit 01.01.2022 wird die Kantine Spiez durch einen zivilen Pächter geführt.
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Verpflegung der besoldeten AdA erfolgt über die Pensionsverpflegung (LBA).
2. Personengruppen
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Hauptsächlich Milizangehörige (RS/UOS 77) sowie Teilnehmer von Kursen und Lehrgängen.
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Bei Externen (z. B. Stabskurse, FDT) ist ein Gesuch um Pensionsverpflegung bei der LBA nötig.
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Auch LS-, KZAK-Mitarbeitende, Zivile und Dritte dürfen verpflegt werden.
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4. Belegung/Meldungen/Rapporte
Die Informationen des Pächters über die aktuellen Belegungszahlen werden wie folgt zugestellt:
Wochenprogramm 1Monat zuvor Arbeitsprogramm (Piccasso)
Grobbestellung 5Tage zuvor Form "Vpf-Bestellung"
Detaillierte Bestellung 2 Tage zuvor Form "Vpf-Bestellung"
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Definition Grobbestellung:
Diese beinhaltet den Verpflegungsbestand. Sie darf noch abweichen.
Lunches und Kostformen (Allergie, Schweinlos, Vegetarier) müssen angegeben werden.
Unter Abweichung versteht man:
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Vereinzelte AdA’s sind krank, rücken nicht ein etc.
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Die Verpflegung wechselt von Stationär auf das Feld oder umgekehrt.
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Es fallen Lunchbestellungen an bis max. 8 % vom Gesamtbestand.
Definition Detaillierte Bestellung:
Die Bestellung erfolgt direkt an den Pächter.
Die spätesten Fristen sind zwingend einzuhalten:
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Donnerstag bis 10:00 Uhr für Montag
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Freitag bis 10:00 Uhr für Dienstag
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Montag bis 10:00 Uhr für Mittwoch
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Dienstag bis 10:00 Uhr für Donnerstag
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Mittwoch bis 10:00 Uhr für Freitag
Der verantwortliche Kdt des GAD/ADF/Lehrgang stellen die oben erwähnten Meldungen sicher.
Dazwischen finden wöchentliche Verpflegungsrapporte statt.
Die Zusammensetzung der Teilnehmer ist wie folgt:
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SB Kom D (Leitung)
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Pächter oder dessen Stv
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Verantwortlicher Truppenhaushalt
4. Preise (pro AdA und Tag)
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Morgenessen: CHF 10.–
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Mittagessen: CHF 16.–
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Nachtessen: CHF 16.–
5. Logistik & Material
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Truppe stellt Verteilmaterial bei Feldverpflegung (z. B. Bestecke, Kochblusen, Feldmaterial, Bidons).
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Pächter bereitet die Fassstrassen vor und reinigt diese anschliessend Fassstrasse.
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Zwipf wird durch den Einheits-Four bereitgestellt.
6. Essenszeiten
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Frühstück: 06:00–07:00
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Mittagessen: 11:00–13:00
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Nachtessen: 17:00–19:00 (Letzte Ausgabe Mahlzeit)
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Nachtverpflegung: Nur auf Absprache​
7. Kioskbetrieb
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Während Ausgang möglich – Angebot und Marge ist Sache der Kantine 77.
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Nachtkantine optional, nach Absprache.​
8. Besondere Regelung für Berufsmilitär (MILAK, BUSA etc.)
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Anmeldung bei gewünschten Menüs jeweils Montag 10:00 uhr.
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Es ist nur zu diesem Zeitpunkt möglich, Menüs zu kaufen.
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Bezugsbeleg pro Mahlzeiten mit Bezahlung im Voraus oder über Gesamtrechnung.
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Der Bezugsbeleg wird bei jeder Mahlzeit vorgezeigt und durch uns abgestrichen.
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Nicht eingenommene Menüs werden nicht erstattet.
10. Ansprechpersonen
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Pächter: Samuel von Niederhäusern
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Stv. Pächter: Pascal Weber
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Mail: info@kantine77.ch
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Tel: 033 650 13 85